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Feststellanlagen

Feststellanlagen – wie wichtig ist die Wartung?

Feststellanlagen (FSA) halten Brandschutzabschlüsse, wie etwa Türen, Tore und Rauchvorhänge offen und sorgen gleichzeitig dafür, dass diese im Brandfall sicher schließen. Rauch- und Brandschutztüren schließen – wie bauaufsichtlich gefordert – alle zwar selbsttätig, aber wenn diese hoch frequentiert werden,

sorgt eine Feststelleinrichtung dafür, dass die Türen nicht immer wieder von Hand geöffnet werden müssen. Somit kann eine Tür leicht begangen werden und wird mechanisch weniger belastet, was gleichzeitig die Lebensdauer der Tür erheblich erhöht.

Wie ist eine Feststellanlage aufgebaut?

Die FSA verfügt über eine Energieversorgung und einen Feststellmechanismus wie zum Beispiel einen Türschließer bzw. -antrieb oder einen Magneten mit Ankerplatte. Die Feststellanlage enthält mindestens einen Brand- oder Rauchmelder, und meist wenigstens einen sogenannten Handauslösetaster, um beispielsweise eine Tür manuell schließen zu können.

Unterliegt eine Feststellanlage bestimmten Richtlinien?

Ja. Es ist etwa zu prüfen, ob die Feststellanlage fehlerfrei funktioniert und wie vorgeschrieben installiert wurde. Diese Abnahme muss nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erfolgen. Ist dies geschehen, so muss der Techniker dies durch ein datiertes Schild auf der Anlage dokumentieren.

Wer ist für die Abnahme verantwortlich?

Der Betreiber ist für den Betrieb der Anlage verantwortlich und hat die Abnahmeprüfung zu veranlassen. Er ist verpflichtet, die Feststellanlage jährlich auf ordnungsgemäßes und fehlerfreies Zusammenspiel aller Komponenten hin zu überprüfen und die Anlage einmal im Jahr warten zu lassen. Jedoch kann diese Prüfung nur der Hersteller, eine vom Hersteller zertifizierte Person oder eine anerkannte Prüfstelle durchführen. Das Protokoll der Prüfung muss der Betreiber aufbewahren und bei einer behördlichen sogenannten Brandschau oder Brandverhütungsschau vorlegen. Um eine Feststellanlage instandhalten zu dürfen, müssen die Techniker nach DIN 14677 einen Kompetenznachweis darüber erbringen, dass sie als zertifizierte Fachkraft zugelassen sind.
Sie suchen einen kompetenten Partner, der diese Arbeit für Sie übernimmt? Wir, das Team von der Watermann und Bischoff GmbH, sind nach DIN 14677 als „Fachkraft für Feststellanlagen“ zugelassen und für die Hersteller GEZE, Dorma und Hekatron zertifiziert. Wir helfen Ihnen gern. Sprechen Sie uns an!

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