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Rauch- und Brandschutztüren

Rauch- beziehungsweise Feuerschutztüren zählen zu den selbstschließenden Feuerschutzabschlüssen. Öffnungen in Brandschutzwänden müssen durch sie verschlossen werden, damit das Feuer dort möglichst nicht durchdringen kann.

Feuerschutztüren müssen immer selbstschließen und dürfen nicht verkeilt oder blockiert offen gehalten werden. Eine Feuerschutztür ist jedoch nicht zwangsläufig rauchdicht. Umgekehrt gibt es rauchdichte Türen, die nicht feuerfest sind. Achten Sie bei der Auswahl darauf!

Wie lange schützen die Türen vor Feuer und Rauch?

Feuerwiderstandsklassen geben an, wie viele Minuten die Schutztür den Eintritt des Feuers verhindert, sich aber gleichzeitig noch öffnen lässt: T30, T60, T90, T120 und T180. So gilt T30 etwa als feuerhemmend, T60 als hochfeuerhemmend und T90 als feuerbeständig. Die Abschlüsse gibt es jeweils als einflügelige (z.B. T90-1) oder zweiflügelige Ausführung (z.B. T90-2). Sie fragen sich, welche Klasse Sie für Ihren Feuerschutzabschluss benötigen? Das kommt darauf an, wie Sie das Gebäude nutzen und welche Anforderungen die Wand, in die die Tür eingesetzt wird, erfüllen muss. Soll die Tür verglast sein, müssen die Verglasungen zum Beispiel von derselben Feuerwiderstandsklasse wie die Tür sein (z. B. F90-Verglasung in T90-Türen). Die DIN 4102-5 (D) beziehungsweise der ÖNORM B 3850 (Ö) legen fest, welche Anforderungen die Feuerschutztüren erfüllen müssen. ?Die DIN 18095 dagegen legt die genauen Anforderungen an Rauchschutztüren fest. Eine Tür der Feuerwiderstandsklasse T30 mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 nennt sich T30-RS.


Brauche ich überhaupt eine Feuerschutztür?

Üblicherweise müssen Feuerschutztüren in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden vorhanden sein. Um einen mehr als 30 Meter langen Flur zu unterteilen, müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden. Genaueres erfahren Sie in der Landesbauordnung oder in den jeweils aktuellen Sonderbauvorschriften. In Deutschland und Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung.

Was muss ich sonst beachten?

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) muss die Feuerschutztüren bauaufsichtlich zulassen. Diese Zulassungen gelten meist für fünf Jahre.

Eine Verlängerung kann beantragt werden. Erlischt eine Zulassung, kann der Feuerabschluss nicht mehr verwendet werden, aber muss nur bei wesentlichen Änderungen entfernt werden und darf in diesem Fall weiter betrieben werden.

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