Prüfungen für elektrische Anlagen – sind auch eine Haftungsfrage
Die in einem Unternehmen eingesetzten Elektrogeräte müssen regelmäßig überprüft werden, um durch Elektrobrand verursachte Personen- und Sachschäden möglichst zu vermeiden. Die Prüfung ist sowohl für ortsveränderliche Betriebsmittel wie etwa Wasserkocher, Bohrmaschinen, elektrische Reinigungsgeräte sowie Steckdosenleisten und Verlängerungen als auch für ortsfeste Betriebsmittel vorgeschrieben.
Dokumentation ist Pflicht
Laut der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) müssen alle Geräte einzeln geprüft werden – vor der Inbetriebnahme, in bestimmten Zeitabständen danach und nach Änderungen oder Instandsetzung. Nur in diesem Bereich erfahrenes und geschultes Personal darf die „DGUV Vorschrift 3“-Prüfung durchführen. Der Eigentümer des Gerätes hat die Prüfung zu dokumentieren. Andernfalls wird er im Falle eines Schadens von Versicherungen oder Berufsgenossenschaften zur Haftung herangezogen.
Vorschrift von DGUV, TRBS und DIN beachten
Mit Hilfe modernster Messtechnik und Software prüfen erfahrene Messtechniker der Watermann und Bischoff GmbH die Maschinen, Elektrogeräte, Elektroverteilungen und sonstige elektrische Anlagen in Ihrem Unternehmen. Dabei richten wir uns streng nach den Vorschriften der Versicherungen, Berufsgenossenschaften wie der DGUV V3, den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie den Normen DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0113. Wir legen großen Wert darauf, unser Personal regelmäßig zu schulen und garantieren Ihnen so eine gleichbleibend hohe Qualität. Haben Sie Interesse an einem unverbindlichen Angebot? Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie mit uns ein Gesprächstermin!